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Rechtliches

Widerrufsbelehrung

Entwurf: nicht anwaltlich geprüft.

Dieses Dokument ist ein Arbeitsentwurf und wartet auf die Prüfung durch einen Anwalt. Es ist keine verbindliche Erklärung von Bedingungen, und die hervorgehobenen Stellen sind Platzhalter, die noch gefüllt werden müssen.

Widerrufsbelehrung

Feststehendes

Unternehmer im Sinne der Belehrung ist die Mintech Engineering GmbH, Rosenweg 7, 85375 Neufahrn b. Freising, Deutschland, Telefon +49 151 4332 1821, E-Mail hello@amptrace.io. Diese Angaben gehören in den Mustertext und in das Muster-Widerrufsformular; sie stehen im Impressum und dürfen davon nicht abweichen.

Nur an Unternehmen — deshalb ist dieses Dokument vielleicht keines. Ein Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu (§ 13 BGB). Der Verkauf ist als B2B entschieden, und dann ist eine Widerrufsbelehrung nicht geschuldet. Das gilt aber nur, solange es durchgesetzt wird, und heute wird es nicht durchgesetzt: die Registrierung fragt weder nach einer Firma noch nach einer Nicht-Verbraucher-Erklärung (docs/release-open-questions.md, Punkt 1). Solange jeder mit einer E-Mail-Adresse zahlen kann, ist mindestens ein Teil der Käufer Verbraucher — und dann fehlt die Belehrung.

Zu entscheiden ist also zuerst nicht der Text, sondern die Frage: wird B2B in der Registrierung erzwungen, oder wird an Verbraucher verkauft? Beim ersten Weg entfällt dieses Dokument (und mit ihm die Button-Lösung nach § 312j BGB). Beim zweiten braucht es den Mustertext, das Muster-Widerrufsformular und die Kaufabwicklung dazu.

Der Punkt, an dem digitale Inhalte anders sind

Wird an Verbraucher verkauft, ist die Belehrung allein nicht genug. Für digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB nur, wenn vor Beginn der Ausführung alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. der Verbraucher hat der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt;
  2. er hat bestätigt, zu wissen, dass er mit dieser Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert; und
  3. der Unternehmer hat ihm eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

Das ist eine Anforderung an den Bezahlvorgang, nicht an diesen Text: eine eigene, nicht vorausgewählte Bestätigung im Checkout und eine Bestätigungs-E-Mail, die sie festhält. Beides ist heute nicht gebaut. Wird an Verbraucher verkauft und ist diese Kette nicht vollständig, läuft die Widerrufsfrist weiter, obwohl die Software längst geliefert ist.

Und die Warteliste zuerst. Die 10 € der Warteliste sind vereinnahmt, bevor es irgendetwas zu liefern gibt, und sind an eine unbestimmte Zahl von Adressen versprochen. Was sie rechtlich sind — Anzahlung, Gutschrift, Option —, entscheidet, ob und wie sie widerrufen werden können. Das ist die dringlichere Frage, weil das Geld bereits fließt (docs/release-open-questions.md).

Was ein Anwalt hier einsetzt

  • den amtlichen Mustertext der Widerrufsbelehrung, wörtlich, mit den Angaben oben und dem Fristbeginn für digitale Inhalte;
  • das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2), ebenfalls wörtlich;
  • die Formulierung der Zustimmung und Kenntnisbestätigung nach § 356 Abs. 5 BGB für den Checkout, samt dem Wortlaut in der Bestätigungsmail;
  • die Behandlung eines kostenlosen Zugangs oder Testzeitraums: er ist kein entgeltlicher Vertrag, aber der Übergang in einen bezahlten ist einer.

Das englische legal/WITHDRAWAL.md ist ein früherer Entwurf, der den Mustertext umformuliert — genau der Fehler, den der Kasten oben beschreibt. Er ist als Materialsammlung brauchbar und als Belehrung nicht.